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Traktor

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Mietverträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Mietdauer

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Abholung der Maschine und endet mit dem Tag der Rückgabe an unsere Mietstation oder einem anderen vereinbarten Rückgabeort. Angefangene Miettage gelten als volle Kalendertage.

 

3. Kraftstoffe und Betriebsmittel

Kraftstoffe und Schmiermittel sind vom Mieter bereitzustellen.

  • Maschinen werden vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe nicht vollständig gefüllter Tanks wird die Fehlmenge zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.

  • Maschinen mit 2-Takt-Motoren dürfen ausschließlich mit dem vom Vermieter bereitgestellten Kraftstoff betrieben werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter.

 

4. Maschinenversicherung (Bruch- und Diebstahlschutz)

Für entsprechend gekennzeichnete Maschinen wird eine Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsgebühr wird pro Kalendertag berechnet.

Im Schadensfall gilt folgende Selbstbeteiligung:

  • maximal 2.500,00 € je Schadenfall,

  • bei Diebstahl oder vollständigem Verlust: 10 % des Wiederbeschaffungswertes, mindestens jedoch 2.500,00 €.

Hinweis: Diese Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch grob fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung entstehen.

 

5. Haftung bei Geräten ohne Versicherung

Für Kleingeräte oder Maschinen ohne Versicherungsoption haftet der Mieter bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Unterschlagung in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine Haftungsbegrenzung erfolgt nicht.

 

 

6. Haftpflichtversicherung

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen besteht keine Haftpflichtversicherung durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, für die Mietdauer eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen.

 

7. Versicherungsgebühren

Die Versicherungspauschale (siehe Punkt 4) gilt pro angefangenen Kalendertag, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Maschine.

 

8. Reinigung

Maschinen und Geräte sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Bei Rückgabe in verschmutztem Zustand werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.

 

9. Wartungspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Maschinen täglich – ggf. auch mehrmals täglich – gemäß Betriebsanleitung zu warten:

  • Schmierung der beweglichen Teile

  • Kontrolle und ggf. Nachfüllen von Schmierstoffen, Kühl- und Hydraulikflüssigkeiten
    Etwaige Störungen oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

 

10. Preise und Mehrwertsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

11. Gültigkeit der Preisliste

Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieser Bedingungen und gilt bis auf Widerruf oder Herausgabe einer neuen Preisliste. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

12. Sonstige Vereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

 

 

BBV Baumaschinen GmbH, Biebergemünd

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